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Änderung im Waffengesetz:

10.12.2020

     Der Erwerb/Besitz von Magazinen mit mehr als 10 Schuß Ladekapazität (Ausnahme: 22lfb/lr) sind künftig verboten.

    Wer aktuell ein solches Magazin besitzt, muss dies beim Landratsamt melden und nach der Sonderregelung eintragen lassen.

    Wer dies versäumt oder künftig ein solches Magazin erwirbt macht sich strafbar!

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